Allgemeine Krankenpflege Vermittlung Ehrentraut

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Wie setzen sich die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung zusammen:

Die Kosten einer Personenbetreuung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Dabei ist zwischen den Agenturkosten und dem Honorar für Betreuer/innen zu unterscheiden. Die Agenturkosten werden an uns bezahlt, die Betreuer/innen-Honorare direkt an die Personenbetreuer/innen. Alle selbstständig tätigen Personenbetreuer/innen sind verpflichtet für ihre Leistung eine eigene Rechnung auszustellen.

Kostenbeispiel:

30 Tage: Standard Betreuungsaufwand (Pflegestufe 4) , Eine betreute Person:

  • Gesamtkosten: € 2729,-
  • Förderung € - 550,-
  • Pflegegeld € - 754,-
  • Selbstkosten: € 1425,-

Kostenelemente:

Die Höhe der Honorare richtet sich vor allem nach dem Betreuungsaufwand und der Qualifikation der Betreuer:in. Das Honorar wird in Form eines Tagsatzes vereinbart.

Die angeführten Honorare beinhalten bereits die Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige Abgaben, welche Personenbetreuer:innen selbst an die zuständigen Behörden zu entrichten haben.

  • Richtwert: € 80 bis € 100 pro Tag

Die Fahrtkosten werden anhand der Wegstrecke zwischen dem Wohnort der Personenbetreuer:innen in ihrem Herkunftsland und dem Betreuungsort in Österreich berechnet.

  • Richtwert: € 90 bis € 180 je An- und Abreise einer Betreuer:in

 

In der Regel fallen bei einem 14 tägigem Turnus diese Kosten für 2 Betreuer:innen je Monat an.

Der/die Auftraggeber:in einer 24h Betreuung ist verpflichtet ein Zimmer bzw. eine getrennte Schlafmöglichkeit für die Personenbetreuer:innen zur Verfügung zu stellen sowie die Kosten für die Verpflegung der Betreuer:innen zu übernehmen.

Die Vermittlungskosten beinhalten die Vermittlung von selbständigen Personenbetreuern:innen, die individuelle Bedarfserhebung vor Beginn der Betreuung. Bereithalten einer Ersatzpflegekraft im Falle eines Ausfalls oder Krankheit.
24 Stunden Rufbereitschaft für Klienten / Angehörige und Personenbetreue-rinnen. 

  • Kosten: € 149 bis € 179 monatlich

 

Qualitätsvisite durch diplomierte Krankenpfleger:in

  • Richtwert: € 120 je Qualitätsvisite

 

Durchführung der Wohnsitzanmeldung einer Betreuer:in

  • Kosten: € 70 je An- und Abmeldung

Förderung:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterstützt pflegebedürftige Personen, bzw. deren Angehörige mit einer Förderung bei Inanspruchnahme einer 24 Stunden-Betreuung. Diese Förderung kann beim Sozialministerium beantragt werden.

Um eine Förderung für die 24 Stunden-Betreuung zu erhalten muss:

  • eine Betreuung nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen
  • ein Anspruch auf Pflegegeld, mindestens jedoch der Pflegestufe 3 bestehen
  • bei Pflegestufe 3 und 4 die Notwendigkeit der 24 Stunden-Betreuung vom behandelndem Arzt nachgewiesen werden
    (dies entfällt ab Pflegestufe 5)
  • das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person geringer als € 2.500,- sein (pro unterhaltsberechtigen Angehörigen erhöht sich diese Einkommensgrenze um € 400,- pro unterhaltsberechtigten behinderten Angehörigen um € 600,- .Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen werden bei dieser Einkommensgrenze nicht berücksichtigt)
Die Förderhöhe beträgt im Falle der Beschäftigung von:
  • einer selbstständigen Betreuungskraft (mit Werkvertrag) € 275,- pro Monat (Turnusdauer: jeweils 1 Monat pro Betreuungsperson)
  • zwei selbstständigen Betreuungskräften (mit Werkvertrag) € 550,- pro Monat (Turnusdauer: jeweils 14 Tage pro Betreuungsperson)

Förderungen können bei der jeweiligen Landesstelle des Bundesozialamtes beantragt werden.

Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Beantragung von Fördergeldern behilflich.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare zur Förderung einer 24 Stunden Betreuung finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums

Pflegegeld:

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Weitere Informationen sowie die aktuellen Tarif-Sätze finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums / Pflegegeld

Außergewöhnliche Belastung

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.